Auskünfte nach dem IFG
Als gemeinsame Einrichtung unterliegt das Jobcenter Stadt Würzburg dem Informationsfreiheitsgesetz des Bundes. Zur Erfüllung der Veröffentlichungspflichten gem. § 11 des Informationsfreiheitsgesetzes werden nachfolgende Informationen zur Verfügung gestellt:
- Der Aktenplan der gemeinsamen Einrichtungen (gE) ist bei den Aktenplänen der Bundesagentur für Arbeit abrufbar.
- Die Zuständigkeiten bei der Rechts- und Fachaufsicht über das Jobcenter finden Sie in einem Schaubild des Bayerischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales.
- Die Organisationsstrukturen des Jobcenters finden Sie in unserem Organigramm, Stand 07/2022.
- Den aktuellen Wirtschaftsplan können Sie dem Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm entnehmen.
- Die aktuelle Zielvereinbarung des Jobcenters finden Sie im Downloadbereich für Zielvereinbarungen der Servicestelle SGB II.
Beschlüsse der Trägerversammlung
Das Jobcenter Stadt Würzburg hat jeweils definierte Zuständigkeiten für Entscheidungen nach dem Sozialgesetzbuch (SGB) – Zweites Buch (II). Der Gesetzgeber hat zugleich zugelassen, dass einzelne Aufgaben auch durch die Träger des Jobcenters erledigt werden können.
Die rechtswirksame Übertragung setzt einen Beschluss der Trägerversammlung sowie die genaue Bezeichnung und den Umfang der übertragenen Aufgabe voraus. Aufgaben, für die die Trägerversammlung von diesem Recht Gebrauch macht, finden Sie unter Vergabe und Partner.
Fachliche Weisungen
Das Jobcenter Stadt Würzburg wendet die fachlichen Weisungen
- der Bundesagentur für Arbeit, sowie
- der Stadt Würzburg an:
Aktuelle Handlungsanweisungen und Arbeitsanleitungen
Neben den rechtlichen Grundlagen und den o.g. fachlichen Weisungen der Träger regeln weitere, jobcenterinternen Dienst- und Geschäftsanweisungen den Dienstbetrieb. Bitte beachten Sie, dass die bereitgestellten Dokumente nicht vollumfänglich barrierefrei sind.
- Dienstvereinbarung zur Nutzung von Skype for Business mit VoIP-Telefonie, Stand 12/2022
- Dienstanweisung Dienstsiegel, Stand 10/2012
- Geschäftsanweisung Verfahren bei festgestellten Vermögensschäden, Stand 01/2017
- Geschäftsanweisung 01/2019, Absolventenmanagement
- Geschäftsanweisung 01/2020, Datenschutz
- Geschäftsanweisung 02/2020, Kassenrechtliche und weitere Befugnisse
- Geschäftsanweisung 02/2014, Beschäftigungsorientiertes Fallmanagement
- Geschäftsanweisung 01/2022, Mindestkundenkontaktdichte
- Geschäftsanweisung 02/2022, Wirtschaftliche Aufgabenwahrnehmung / BfdH
- Geschäftsanweisung 03/2022, Datenqualitätsmanagement