Auskünfte nach dem IFG

Als gemeinsame Einrichtung unterliegt das Jobcenter Stadt Würzburg dem Informationsfreiheitsgesetz des Bundes. Zur Erfüllung der Veröffentlichungspflichten gem. § 11 des Informationsfreiheitsgesetzes werden nachfolgende Informationen zur Verfügung gestellt:

Beschlüsse der Trägerversammlung

Das Jobcenter Stadt Würzburg hat jeweils definierte Zuständigkeiten für Entscheidungen nach dem Sozialgesetzbuch (SGB) – Zweites Buch (II). Der Gesetzgeber hat zugleich zugelassen, dass einzelne Auf­gaben auch durch die Träger des Jobcenters erledigt werden können.

Die rechtswirksame Übertragung setzt einen Beschluss der Trägerversammlung  sowie die genaue Bezeichnung und den Umfang der übertragenen Aufgabe voraus. Aufgaben, für die die Trägerversammlung von diesem Recht Gebrauch macht, finden Sie unter Vergabe und Partner.

Fachliche Weisungen

Das Jobcenter Stadt Würzburg wendet die fachlichen Weisungen

Aktuelle Handlungsanweisungen und Arbeitsanleitungen

Neben den rechtlichen Grundlagen und den o.g. fachlichen Weisungen der Träger regeln weitere, jobcenterinternen Dienst- und Geschäftsanweisungen den Dienstbetrieb. Bitte beachten Sie, dass die bereitgestellten Dokumente nicht vollumfänglich barrierefrei sind.