Hilfe in der Energiekrise
Jobcenter Stadt Würzburg   |    10. Oktober 2022  Allgemein

Viele geraten derzeit durch die extrem gestiegenen Preise für Gas, Strom und Lebensmittel in finanzielle Not. Wir wollen Sie hier informieren, was Sie tun können und was dabei zu beachten ist. Sollten Sie weitere Fragen dazu haben, können Sie gerne Kontakt mit uns aufnehmen.

  • Kosten für Erdgas
    • Die Gaskosten für Heizung und Warmwasser werden weiter voll berücksichtigt, sofern der Verbrauch nicht unangemessen gestiegen ist.
    • Wenn Sie eine Information zu einer höheren Abschlagszahlung bekommen haben, teilen Sie uns dies bitte zeitnah mit, damit Ihre Leistungen neu berechnet werden kann.
    • Wer bislang so viel eigenes Einkommen hatte, dass kein Anspruch auf Grundsicherung bestand, könnte durch gestiegene Gaskosten anspruchsberechtigt werden. Wenn Sie einen Antrag auf Grundsicherung stellen, prüfen wir, ob das Einkommen oder Vermögen Ihres Haushalts ausreicht, um den höheren Bedarf zu decken.
  • Kosten für Strom
    • Anders als bei den Heizkosten müssen Sie Stromkosten aus dem Regelbedarf bezahlen. Hier ist es uns als Jobcenter rechtlich nicht möglich, die Leistungen zu erhöhen.
    • Die Regelbedarfe werden von der Politik festgelegt und sollen voraussichtlich zum 1. Januar auf bis zu 502 Euro erhöht werden.
    • Wenn Sie Grundsicherungsleistungen erhalten und es Ihnen nicht möglich ist, eine Nachzahlung für Stromkosten zu bezahlen, können wir die Übernahme der Kosten als Darlehen prüfen.
  • Kosten für Lebensmittel und Kleidung
    • Wie beim Strom müssen auch Kosten für Lebensmittel und Kleidung aus dem Regelbedarf bezahlt werden, s.o.
    • Das von der Bundesregierung zum 1. Januar geplante Bürgergeld soll höher ausfallen, um Preisanstiege auszugleichen. Aktuelle Informationen zum Bürgergeld finden Sie auf der Informationsseite beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales.

    Flyer Übernahme Energiekosten, Stand 01/2023