Neue Fördermöglichkeiten für Langzeitarbeitslose
Seit 01.01.2019 bestehen für Sie als Arbeitgeber/in bei der Einstellung von Langzeitarbeitslosen neue Fördermöglichkeiten nach § 16e oder § 16i SGB II. Weiterführende Informationen finden Sie hier.
Gerne beraten wir Sie dazu auch persönlich. Sie erreichen unser Team unter Jobcenter-Wuerzburg.FBI@jobcenter-ge.de.