Ukraine 

Ab dem 01. Juni 2022 haben geflüchtete Menschen aus der Ukraine Anspruch auf Grundsicherung (Bürgergeld, bisher Arbeitslosengeld II).

Ab dem 01. Juni 2022 betreuen die Jobcenter die geflüchteten Menschen aus der Ukraine. Sofern die Voraussetzungen erfüllt sind, besteht ein Anspruch auf Leistungen zum Lebensunterhalt (inkl. Krankenversicherung). Zudem können die Kosten für Unterkunft und Heizung übernommen werden.

Neben diesen Unterstützungsleistungen erhalten Sie Zugang zu allen Förder- und Qualifizierungsangeboten, wie zum Beispiel Sprachkursen, Integrationskursen sowie zu Weiterbildungsmöglichkeiten. Das Jobcenter Stadt Würzburg unterstützt Sie bei der Anerkennung Ihrer Berufsabschlüsse und arbeitet eng mit entsprechenden Behörden und Netzwerkpartnern zusammen.

Die Unterlagen für Ihren Antrag auf Bürgergeld (bisher Arbeitslosengeld II) finden Sie hier:


Zusätzlich zu den Leistungen der Grundsicherung besteht die Möglichkeit, dass Sie weitere Kostenübernahmen für Ihr Kind beantragen (“Bildung und Teilhabe“), weitere Informationen dazu finden Sie hier.
Sie können außerdem Mehrbedarfe (z.B. für Alleinerziehende oder kostenaufwändige Ernährung) beantragen, davon umfasst sind z.B. werdende Mütter ab der 13. Schwangerschaftswoche, Alleinerziehende von Minderjährigen, ein Teil der behinderten Menschen und Personen, die aus medizinischen Gründen kostenaufwändigere Ernährung benötigen.

Diese Unterlagen senden Sie bitte an das

Jobcenter Stadt Würzburg
Bahnhofstraße 7
97070 Würzburg

Wichtig: Um die Zahlungen der Geldleistungen nicht zu verzögern, ist ein eigenes, deutsches Konto notwendig. Bitte eröffnen Sie bei Bedarf unverzüglich ein Konto.

Bitte bringen Sie einen Dolmetscher mit, wenn Sie zu uns kommen, um den Bewerbungsprozess zu beschleunigen.

Voraussetzung für die Beantragung von Bürgergeld ist die Vorlage der sogenannten Fiktionsbescheinigung oder eines Aufenthaltstitels nach § 24 Abs. 1, des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG) sowie die Registrierung im Ausländerzentralregister (AZR). Die Registrierung erfolgt bei der Ausländerbehörde der Stadt Würzburg, nähere Informationen finden Sie hier. Haben Sie eine Fiktionsbescheinigung oder einen Aufenthaltstitel nach § 24 Abs.1 AufenthG und sind im AZR registriert, können Sie bereits jetzt einen Antrag auf Arbeitslosengeld II für die Zeit ab dem 01. Juni 2022 stellen.


Weitere Informationen:

Broschüre “Grundsicherung für Arbeitsuchende – Einfach erklärt” (ukrainisch), Stand 04/2022
Kindergeld für Geflüchtete aus der Ukraine

Informationen der Stadt Würzburg (z.B. zum Thema Impfen, psychologische Beratung)
Informationen der Handwerkskammer für Unterfranken
Informationen des bayme – Bayerischer Unternehmensverband Metall und Elektro e. V. und vbm – Verband der Bayerischen Metall-und Elektro-Industrie e. V.