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Sie können Ihren Lebensunterhalt nicht durch Einkommen, Arbeitslosengeld oder aus Ihrem Vermögen decken? Ihr Anspruch auf Arbeitslosengeld endet?
In diesem Fall können Sie Grundsicherungsgeld beantragen.
Der schnellste Weg zum Grundsicherungsgeld ist online!
- einfach und bequem von zuhause
- sicher und jederzeit verfügbar
- Unterlagen direkt online hochladen
- Fragen passend zu Ihrer Situation
- mit hilfreichen Hinweisen
Die Videos zu den digitalen Services der Jobcenter unterstützen Sie dabei, Anliegen online zu erledigen.
Wenn Sie persönlich zu uns kommen
Wenn Sie persönlich zu uns kommen, bringen Sie bitte eines der folgenden Ausweisdokumente mit:
- Personalausweis
- Reisepass mit Meldebescheinigung (nicht älter als 6 Monate)
- ausländischer Pass mit aktuellem Aufenthaltstitel
Ein Antrag für die gesamte Familie
Wenn Sie mit Ihrer Familie zusammenleben, bilden Sie in der Regel eine Bedarfsgemeinschaft. Dazu gehören zum Beispiel Ehe- oder Lebenspartner und Kinder, die mit Ihnen im Haushalt leben.
Der Antrag auf Grundsicherungsgeld erfolgt immer für die gesamte Bedarfsgemeinschaft. Deshalb müssen Sie alle Personen angeben, die zu Ihrer Bedarfsgemeinschaft gehören. Die antragstellende Person vertritt in der Regel die Bedarfsgemeinschaft gegenüber dem Jobcenter und ist unsere Ansprechperson.
Welche Unterlagen müssen eingereicht werden?
Welche Unterlagen im konkreten Einzelfall für die Antragstellung erforderlich sind, hängt von Ihrer persönlichen Situation ab.
Der Belegcheck hilft Ihnen, Formulare und Belege zu finden, die voraussichtlich für die Bearbeitung Ihres Antrags erforderlich sind.
Sollten Sie einzelne Belege (z.B. die Lohnabrechnung eines Monats, einzelne Blätter von Kontoauszügen) nicht oder nicht in absehbarer Zeit beschaffen können, geben Sie uns bitte einen kurzen Hinweis, warum die Unterlagen fehlen und wann Sie diese voraussichtlich nachreichen können.
Sie erleichtern uns die Zuordnung, wenn Sie Ihre Unterlagen – soweit bereits vorhanden – mit Ihrer Kundennummer oder Bedarfsgemeinschaftsnummer (BG-Nummer) versehen.
Wie lange dauert die Bearbeitung des Antrags?
Die Bearbeitungszeit für Erstanträge beträgt derzeit etwa 6 Wochen, sobald uns alle erforderlichen Unterlagen vorliegen.
Wir bearbeiten Ihren Antrag so schnell wie möglich und melden uns bei Ihnen, wenn wir noch Informationen oder Unterlagen benötigen.
Vielen Dank für Ihr Verständnis.
Vorrangige Leistungen
Das Grundsicherungsgeld ist vom Gesetzgeber als sogenannte „nachrangige” Sozialleistung definiert.
Das bedeutet: Wenn für Sie andere, sogenannte „vorrangige” Leistungen infrage kommen, müssen Sie diese zuerst beantragen.
Hier sind einige Beispiele für vorrangige Leistungen:
- Kinderzuschlag, Wohngeld, Kindergeld, Mutterschaftsgeld, Elterngeld, Unterhalt/Unterhaltsvorschuss;
- Leistungen der Ausbildungs- und Arbeitsförderung: Arbeitslosengeld, Berufsausbildungsbeihilfe (BAB), Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG);
- Leistungen der Krankenkassen: Krankengeld, Leistungen der medizinischen Rehabilitation;
- Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung: Verletztengeld, Rente wegen Minderung der Erwerbsfähigkeit;
- Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung: Übergangsgeld, Altersrente, Renten wegen teilweiser oder voller Erwerbsminderung, Hinterbliebenenrente.
Auf der Webseite der Bundesagentur für Arbeit finden Sie einen umfassenden Überblick über die vorrangigen Leistungen.
Weitere Informationen
TIPP:
Mit dem digitalen Assistenten können Sie einfach und schnell prüfen, ob Sie Grundsicherungsgeld erhalten können. Der digitale Assistent erscheint automatisch unten rechts auf dem Bildschirm.