Wenn Sie Bürgergeld erhalten und sich beim Jobcenter krankmelden müssen, reichen Sie bitte weiterhin eine Bescheinigung ein. Das Jobcenter kann die Arbeitsunfähigkeitsdaten der gesetzlich versicherten Kund:innen nicht elektronisch abrufen.
Sie erhalten in Ihrer Arztpraxis auch weiterhin kostenlos die „Ausfertigung zur Vorlage beim Arbeitgeber“ Ihrer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung in Papierform. Fragen Sie nach dieser Bescheinigung, wenn Ihre Arztpraxis diese nicht von sich aus ausstellt. Senden Sie uns Ihre Krankschreibung am besten über den Postfachservice von jobcenter.digital. So erreicht uns Ihr Nachweis schnell und sicher.