Bürger/innen 

Symbolbild Gesetztestext

Zuständigkeit klären

Das Jobcenter Stadt Würzburg ist zuständig für alle, die

  1. ihren Lebensunterhalt nicht oder nicht ausreichend durch Aufnahme einer zumutbaren Arbeit oder aus dem zu berücksichtigenden Einkommen und Vermögen sichern können,
  2. in der Stadt Würzburg leben oder in Kürze dorthin umziehen möchten
    (nicht aus Würzburg? Ihr zuständiges Jobcenter finden Sie bei der Dienststellensuche der Arbeitsagentur),
  3. keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld 1, Kurzarbeitergeld, Krankengeld oder andere vorrangige Leistungen haben
    (Ihren Arbeitslosengeld-1-Anspruch prüfen Sie Arbeitslosengeldrechner der Arbeitsagentur)
    und
  4. Grundsicherungsleistungen (“Bürgergeld”, bisher “Arbeitslosengeld 2”, umgangssprachlich “Hartz 4”) beantragen wollen.

Symbolbild Aktenstapel

Dienstleistungen kennen

Die Dienstleistungen des Jobcenters umfassen die Teilbereiche:

  • Feststellung von Leistungsansprüchen („Clearingstelle“)
  • Berechnung von Leistungen
  • Vermittlung und Beratung zu Arbeit und Ausbildung
  • Förderleistungen für die Weiterbildung und Arbeitsaufnahme

Symbolbild Geld

Bürgergeld (bisher Arbeitslosengeld II) beantragen

Wenn Sie zum ersten Mal Grundsicherungsleistungen beantragen empfehlen wir Ihnen, sich vor Nutzung der Vordrucke von uns telefonisch oder persönlich beraten zu lassen. Andernfalls kann es zu Verzögerung bei der Bearbeitung Ihres Antrags (z.B. wenn Nachweise fehlen) oder gekürzten Leistungsansprüchen (z.B. aufgrund nicht gewahrter Fristen) kommen. Bitte beachten Sie zudem unsere Bearbeitungsdauern.
Falls Sie lediglich eine erste, unverbindliche Einschätzung haben möchten, ob ein Anspruch auf Bürgergeld (bisher Arbeitslosengeld 2) besteht, empfehlen wir Ihnen den Digitalen Assistenten im Onlineangebot der Bundesagentur für Arbeit.

Erstanträge auf Bürgergeld (Grundsicherung) können Sie direkt online stellen über jobcenter.digital oder in Papierform und ohne Vorsprache ebenfalls in den Hausbriefkasten des Jobcenters einwerfen. 

Auch sonstige Unterlagen, die Sie abgeben möchten, können Sie weiterhin in unseren Hausbriefkasten einwerfen. Veränderungsmitteilungen und Unterlagen können Sie uns darüber hinaus inzwischen auch online zukommen lassen über jobcenter.digital.