Sozialticket 

Die Stadt Würzburg gewährt als freiwillige Leistung einen monatlichen Zuschuss zu den personengebundenen Monats- und Jahreskarten für den öffentlichen Nahverkehr in Würzburg. Die bezuschusste Fahrkarte wird als “Sozialticket” bezeichnet.

Anspruchsberechtigt sind

– Alleinerziehende mit einem Anspruch auf Bürgergeld (bisher Arbeitslosengeld II) und mindestens 1 Kind unter 3 Jahren
– Teilnehmer/innen an beruflichen Fördermaßnahmen und Sprachkursen, die Arbeitslosengeld II beziehen und keine Fahrtkosten erstattet bekommen.

Der Zuschuss kann bei den Arbeitsvermittlern des Jobcenters Stadt Würzburg beantragt werden.

Die Förderung erfolgt ab dem Monat der Antragsstellung durch einen Zuschuss in Höhe der Differenz zwischen 15,00 € pro Monat und den Kosten für den Erwerb einer personengebundenen Monats- oder Jahreskarte für das Stadtgebiet Würzburg (Großwabe). Die Leistung wird an die Zuschussberechtigten ausgezahlt.

Bei Erfüllung der Voraussetzungen für die Dauer von mind. sechs Monaten während des Geltungszeitraumes der Jahreskarte wird der Zuschuss für den vollen Geltungszeitraum der Jahreskarte (12 Monate) gewährt. Soweit die Voraussetzungen nur für einen kürzeren Zeitraum erfüllt werden, erfolgt der Zuschuss für die Monate, in denen die Voraussetzungen vorliegen.

Der Zuschuss endet mit Ablauf des Monats in dem das Kind das 3. Lebensjahr vollendet.