Sozialticket 

Die Stadt Würzburg gewährt als freiwillige Leistung einen monatlichen Zuschuss zu den personengebundenen Monats- und Jahreskarten für den öffentlichen Nahverkehr in Würzburg sowie zum Deutschlandticket für Bus und Bahn. Die bezuschusste Fahrkarte wird als “Sozialticket” bezeichnet.

Anspruchsberechtigt sind

– Alleinerziehende mit einem Anspruch auf Bürgergeld (bisher Arbeitslosengeld II) und mindestens 1 Kind unter 3 Jahren
– Teilnehmer/innen an beruflichen Fördermaßnahmen, die Bürgergeld beziehen und keine Fahrtkosten erstattet bekommen.

Der Zuschuss kann bei den Arbeitsvermittlern des Jobcenters Stadt Würzburg beantragt werden.

Die Förderung erfolgt ab dem Monat der Antragsstellung durch einen Zuschuss in Höhe der Differenz zwischen 15,00 € (Eigenanteil) pro Monat und den Kosten für den Erwerb einer personengebundenen Monats- oder Jahreskarte für das Stadtgebiet Würzburg (Großwabe) bzw. des Deutschlandtickets. Die Leistung wird durch den Fachbereich Soziales der Stadt Würzburg an die Zuschussberechtigten ausgezahlt.

Bei Erfüllung der Voraussetzungen für die Dauer von mind. sechs Monaten während des Geltungszeitraumes der Jahreskarte wird der Zuschuss für den vollen Geltungszeitraum der Jahreskarte (12 Monate) gewährt. Soweit die Voraussetzungen nur für einen kürzeren Zeitraum erfüllt werden, erfolgt der Zuschuss für die Monate, in denen die Voraussetzungen vorliegen.

Der Zuschuss endet mit Ablauf des Monats in dem das Kind das 3. Lebensjahr vollendet.

Diese Infos zum Sozialticket finden Sie auch auf der Homepage der Stadt Würzburg. Sie können zudem hier direkt auf den Antrag zugreifen; bitte legen Sie diesen bei Ihrem zuständigen Arbeitsvermittler vor.